"Das Vorhandensein des Rechtsstaates wird in erster Linie von den Personen angenommen, die noch nie mit ihm zu tun hatten"
Im Jahr 2019 feierte die Bundesrepublik Deutschland "70 Jahre Grundgesetz".
Ein zu Recht durchaus bemerkenswertes Ereignis. Ein Gesetz, hochgelobt von Politik und Amtsträgern.

Gänzlich vernachlässigt wird jedoch auch einmal zu betrachten, wie es sich denn in der Realität mit der verbindlichen Einhaltung der nicht nur im Grundgesetz verbrieften und garantierten Grundrechte, sondern auch der Vielzahl anderer Rechtsvorschriften, wie sie zum Beispiel in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) dokumentiert sind. Gesetzgebungen die auch dafür Sorge tragen sollen, dass Bürger unter rechtsstaatlich garantierten würdigen Umständen ihre z.B. Rechtsverfahren durchführen können.

Die Bundesrepublik Deutschland. Der juristische Weltpolizist.
Zugegeben, es existieren in dieser Welt diverse aufzählbare Länder in denen es mit dem Recht selbst nicht weit her ist. In der Gesetzgebung selbst, wie auch in der eigentlichen Umsetzung.
Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich aus Sicht des Autors aber schon als Weltpolizist in Sachen "Einhaltung von Recht, Rechtssicherheit, der strikten Einhaltung geltender Gesetze, nicht zu vergessen das Einhalten der Menschenrechte und scheut sich meistens auch nicht bei Mißachtungen dieser Rechte mahnend den Finger zu heben und auf Personen zu richten, wenn es denn andere Länder betrifft.

Im hiesigen Lande selbst allerdings scheint es die Politik und die mit der Wahrung über diese Grund- und Verfahrensrechte beauftragten verantwortlichen Amtsträger und auch Politiker in vielen Teilen doch nicht so genau zu nehmen. Ganz und insbesondere dann, wenn essentielle Staatsinteressen dem verbieften Recht des Bürgers entgegenstehen. Fast kann die Feststellung im Raum stehen: im eigenen Haus versagt diese von der Bundesrepublik Deutschland gegenüber anderen Ländern eingeforderte Rechtswahrung in so einigen Rechtsverfahren scheinbar gänzlich. 

Amtskorruption - das augenscheinlich unbeliebteste Wort in Deutschland.

Das Bundekriminalamt (BKA) z.B. definiert diesen Straftatbestand wie folgt:
"Die kriminologische Forschung definiert Korruption als Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)". Quelle: BKA.

Eine ziemlich eindeutige Definition.

Ein Worstcases der deutschen Justiz - Die Rechtsfälle eines Guido Lechner, Berlin.
"Der größte anzunehmende ungünstige Fall".
So oder ähnlich können zu den hier ausgewählten einzelnen Rechtsfällen des früheren Hamburgers Guido Lechner die jeweiligen Handlungen oder Unterlassungen der mitbeteiligten Ermittlungsbehörden und deutschen Gerichte zweifelsfrei benannt werden.

Diese hier im Blog benannten Rechtsfälle handeln von augenscheinlich unredlichen Vertretern einer Zunft, denen per Gesetz und Berufsstand in der Gesellschaft eine gesonderte Stellung als "besonders vertrauenswürdige Person" zugestanden wird, selbst nach dem Berufszeitende.
Sie handeln auch von Amtsträgern in verantwortlichen Positionen, die mutmaßlich nach Aktenlage kaum ihren bindenen Amtspflichten auch nur ansatzweise nachgekommen sind;  sondern vielmehr mit ihren jeweiligen Handlungen oder Unterlassungen Straftaten zugunsten Dritter Vorschub leisteten und immer noch leisten.

Amtsmissbrauch und Korruption in der deutschen Justiz? Eine durchaus angemessene Wortwahl.
Worüber in diesem Blog geschrieben wird handelt von ganz mutmaßlichen Begünstigungen, Parteiennahmen, bewusste Ausblendung prozessualer Rechtsvorschriften, Mißachtung höchstrichterlicher Rechtssprechungen pp. - quasi der regelrechten Untergrabung der verfassungsgemäßen Rechtsordnung.

Harte Vorwürfe.
Warum diese zweifelsfrei harten, aber wohl berechtigten Vorwürfe gegen Handelnde und Unterlassende nicht der Einfachheit halber von der Hand zu weisen sind, versucht der Author anhand von vorliegenden Verfahrensakten.


Sprechen wir hierüber. Zu Recht.
Als Grundlage für die Verfahrensveröffentlichungen wird u.a. das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_der_Vereinten_Nationen_gegen_Korruption)  herangezogen.

Dieses Übereinkommen ist von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2003 unterzeichnet und, immerhin, am 14. November 2014 ratifiziert worden. Diese Vereinbarung untersagt den unterzeichnenden Staaten, u.a. Veröffentlichungen über Korruption zu behindern oder gar zu verbieten. Eine Genehmigung der Medialen Begleitung liegt vom  Betroffenen Guido Lechner vor.